Bildungsprämie
Die Bildungsprämie ist eine bundesweite Förderungen für Weiterbildung.
Die Bildungsprämie umfasst zwei Finanzierungsinstrumente. Eines davon ist der Prämiengutschein.
Seit dem 1. Juli 2017 gelten verbesserte Bedingungen für den Erhalt und den Einsatz eines Prämiengutscheins. Die Bildungsprämie unterstützt dadurch mehr Menschen bei der Finanzierung einer berufsbezogenen Weiterbildung.
Prämiengutscheine werden jetzt jährlich statt wie bisher nur alle zwei Jahre ausgegeben. Die Altersgrenzen fallen weg. Damit können auch Personen unter 25 Jahren und erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner einen Prämiengutschein bekommen. Voraussetzungen sind, dass sie
- mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
- über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.
Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro.
Prämiengutscheine können nun in den meisten Bundesländern unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden (Wegfall der sogenannten 1.000-Euro-Grenze).
Ausnahmen gelten für Weiterbildungen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden. Hier können Prämiengutscheine weiterhin nur genutzt werden, wenn die Gebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Für in diesen Ländern lebende Menschen bestehen entsprechende Landesprogramme.
Hier finden Sie Informationen zu den Änderungen!
Gefördert werden offene Kursangebote, jedoch kein Einzelunterricht, berufliche Weiterbildungen, jedoch keine hobby- oder freizeitorientierten Fortbildungen. Auch betriebliche Weiterbildungen werden nicht gefördert.
Prämiengutscheine können nur eingesetzt werden:
- von der Person, die auf dem Gutschein vermerkt ist,
- für eine Weiterbildungsmaßnahme, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt,
- wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat,
- der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und
- die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.
Die Förderung der Ausgaben für die individuelle berufliche Weiterbildung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Übernommen werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 €.
Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer Beratungsstelle. Unter der kostenlosen Rufnummer Tel: 0800 2623000 erhalten Sie Informationen zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Bitte nehmen Sie Ihre entsprechenden Unterlagen und Nachweise zur Überprüfung der Grundvoraussetzungen mit.
Alle Infos zum Prämiengutschein auf einen Blick:
www.bildungspraemie.info
oder unter 0800 2623 000.
Mit dem Bildungs- bzw. Qualifizierungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben mit bis zu 500 € bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Bildungsfreistellung
Bildungsfreistellung Rheinland-Pfalz
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
MILD erfüllt für seine Ausbildung zum "Fachberater*in Stress und Burnout IHK", sowie für das Seminar "Coaching Kompakt" die für die Anerkennung der Ausbildung erforderlichen Kriterien.
Informationen zur persönlichen Förderfähigkeit finden Sie auf der Seite von Rheinland-Pfalz.
Bildungsfreistellung Brandenburg
Berufstätigen in Brandenburg stehen zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung. Die Freistellung ermöglicht eine Teilnahme während der Arbeitszeit. Geförderte Seminare bei MILD sind:
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub Brandenburg finden Sie hier!
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub
In Bayern gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz, in dem die Teilnahme an weiterbildenden Veranstaltungen gesetzlich geregelt ist. Deshalb müssen Arbeitnehmer in Bayern prüfen, ob es einen für sie geltenden Tarifvertrag gibt, der einen Anspruch auf Bildungsurlaub beinhaltet. Weitergehende Informationen finden Sie beispielsweise auf der Seite des DGB Bildungswerks Bayern.
Bildungsurlaub Berlin
Für viele unserer Ausbildungen und Seminare gibt es für
- Beschäftigte (in Teilzeit und Vollzeit)
- Auszubildende
- freie Mitarbeitende
- Heimarbeitende
aus dem Bundesland Berlin die Möglichkeit Bildungsurlaub zu beantragen.
Bildungszeit Baden-Würrtemberg
Für Beschäftigte in Baden-Würrtemberg beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. MILD ist anerkannter Bildungsträger. Wer Bildungszeit beantragen kann und welche Bedinungen gelten, finden Sie auf der Seite der Regierungspräsidien in Baden- Württemberg.
Bildungsscheck
Bildungsscheck/Nordrheinwestfalen
Seit 2006 gibt es in NRW das Förderprogramm "Bildungsscheck". Mit dem Programm fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben.
Der Bildungsscheck NRW wird zu 50 % aus Landesmitteln und zu 50 % aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert. Der Bildungsscheck richtet sich grundsätzlich an alle Einzelpersonen, insbesonderean Beschäftigte (auch in Elternzeit), Berufsrückkehrende und Selbständige mit Wohnsitz in NRW und Bedarf an beruflicher Weiterbildung. Sowohl für Einzelpersonen, als auch im betrieblichen Zugang gibt es seit 1.4.2020 geänderte Bedingungen.
Informationen zur Förderung finden Sie auf der Seite der Weiterbildungsberatung in NRW.
SAB (Sächsische Aufbaubank) Weiterbildungsscheck betrieblich und individuell
Betriebliche Weiterbildung bzw. individuelle berufliche Weiterbildung kann mit einem Zuschuss von bis zu 70% gefördert werden. Antragstellung läuft über die Sächsische Aufbaubank. Kontakt für weitere Informationen: 0351/4910-4930
www.sab.sachsen.de
Weiterbildungsbonus
Weiterbildungsbonus Hamburg
Der Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 kann die Kosten für Ihre berufliche Qualifikation übernehmen. Das Projekt Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 wird aus dem Europäischen Sozialfonds ESF und von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert. Projektträger ist die zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH.
Informationen und Kontaktadressen finden Sie hier!
Auch für andere Bundesländer wie Brandenburg, Hessen usw. gibt es unterschiedliche Fördermittel wie Bildungsprämie oder Bildungsscheck.
Mehrere Bundesländer greifen ihren Bürgern finanziell unter die Arme, wenn sie sich fortbilden. Die meist „Bildungsscheck“ genannten Förderungen gibt es derzeit auch in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen; Quelle Stiftung Warentest: Weiterbildung finanzieren: Geld und Zeit für die Bildung (31.1.2014)
Stand 12/2020
Allgmeines
Hilfreiche Infos zu allen Fördermöglichkeiten: www.foerderdatenbank.de