FAQs

Hier haben wir für Sie häufig gestellte Fragen und unsere Antworten darauf zusammengestellt.
Sollten Sie auf Ihre Frage keine Antwort finden, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Inhaltliche Fragen

Was kann ich mit der Ausbildung "Fachberater/in Stress und Burnout (IHK)" machen?

Als freiberuflicher Fachberater/in Stress und Burnout (IHK) arbeiten Sie persönlich und direkt mit Burnout gefährdeten Menschen. Sie verfügen zudem über die erforderlichen Kenntnisse, um als Berater in und für Unternehmen übergeordnete Maßnahmen zur Organisationsentwicklung zu konzipieren und umzusetzen.
Sie sind in der Lage den Status aktueller Gefährdung einzuordnen, geeignete und individuelle Strategien und Maßnahmen zur Burnout-Prophylaxe zu identifizieren und zu entwickeln und direkte Unterstützung in Form von Coaching zu leisten, um so positive Verhaltensänderungen anzuregen.
Durch unsere Stressmanagement Ausbildung spezialisieren Sie sich als Experte/in für Stress, Burnout und Resilienz, um Seminare und Vorträge zu diesen spannenden Themen zu halten.

Auch im Angestelltenverhältnis ist eine Tätigkeit möglich. Sie fungieren als Ansprechpartner und Schnittstelle für Kolleginnen und Kollegen bei psychosozialen Fragestellungen, weniger Coach oder Therapeut.  Als betrieblicher Gesundheit-Beauftragter, Burnout-Beautragter oder Stress und Burnout Berater im Unternehmen können Sie sowohl auf der betrieblichen Ebene übergeordnete Maßnahmen zur Organisationsentwicklung einleiten und umsetzen als auch im direkten persönlichen Kontext mit von Burnout gefährdeten Mitarbeitern arbeiten. Die Ausbildung richtet sich an Personen, die personen- und umfeldbedingte Burnout-Risiken erkennen, vermeiden und langfristig ausschließen wollen. Dabei werden die persönlichen Einflüsse ebenso wie arbeitsbezogene Belastungsfaktoren als Ansatzpunkte zur Stressbewältigung und Burnout-Prävention berücksichtigt. Mit unserer Ausbildung zum Fachberater/in Stress und Burnout (IHK) werden Sie zu einem wichtigen Ansprechpartner im Unternehmen.   

Fragen zur Anmeldung und Stornierung, etc.

Wie kann ich mich zu einem Seminar, einer Schulung oder Veranstaltung anmelden?
Alle Seminare sind ganz einfach über unsere Online-Formular buchbar. Sie erhalten danach eine E-Mail von uns. Dort finden Sie Ihre Buchungsbestätigung, alles Wissenswerte über Ihr gebuchtes Seminar sowie Ihre Rechnung.

Was ist, wenn ich doch von einer Veranstaltung zurücktreten möchte?
Der Rücktritt von Veranstaltungen ist in Punkt 7 unserer AGB geregelt. Sie können bis 8 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen fällt gegenüber der MILD Akademie eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 € an.
Bei einem späteren Rücktritt berechnet MILD den vollen Seminarpreis. Bei Nichterscheinen ohne Absage des Kursteilnehmers wird ebenfalls die volle Kursgebühr berechnet. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der MILD Akademie.

Kann ich einen Ersatzteilnehmer stellen, wenn ich verhindert bin?
Ja, das ist möglich. Der Teilnehmer wird von seiner Zahlungsverpflichtung freigestellt, wenn er mit Zustimmung von MILD einen Ersatzteilnehmer stellt.

Kann ich einzelne Module nachholen?
Ja, das ist nach Absprache möglich. Sollten Sie aus Krankheits- oder anderen triftigen Gründen an einzelnen Terminen oder am gesamten Kurs nicht weiter teilnehmen können, besteht nach Absprache mit der Leitung der Akademie die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt teilzunehmen bzw. einen Kurs fortzusetzen. Für das Nachholen von Terminen können gegebenenfalls Zusatzkosten entstehen.

Was ist eine Seminarrücktrittsversicherung?
Als Zusatzservice für die Absicherung unserer Kunden z.B. im Krankheitsfall besteht die Möglichkeit, eine Seminarrücktrittsversicherung abzuschließen.

Bitte beachten Sie hierzu die Abschlussfrist. Bei Buchung des Seminars/der Seminarreise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Antritt des Seminars/der Seminarreise. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Seminars/der Seminarreise ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens jedoch am folgenden Werktag, möglich.

 

Fragen in Sachen Zahlung & Förderung

Gibt es Möglichkeiten der Förderung?
Für unsere Seminare ist neben der Beantragung von Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung auch eine Förderung in Höhe von maximal € 500,- durch die Bildungsprämie und Bildungsscheck der einzelnen Bundesländer möglich. Bitte achten Sie darauf, dass die auf dem Gutschein angegebenen Fristen eingehalten sind und uns der Prämiengutschein vor Anmeldung vorliegt, damit dieser bei der Rechnungsstellung berücksichtigt werden kann.
Sämtliche Fördermöglichkeiten bitten wir vor Anmeldung mit uns zu besprechen, damit die Akzeptanz abgeklärt werden kann. Sollte ein Prämiengutschein oder Bildungsscheck von der ausgebenden Stelle nicht akzeptiert werden, verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der vollständigen Seminargebühr.  Mehr zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten erfahren Sie hier.

Wie sind die Zahlungsbedingungen?
Die Anmeldung zum Seminar ist erst nach Leistung der Anzahlung in Höhe von einem Drittel bzw. nach Begleichung der kompletten Seminargebühr verbindlich.
Zur Teilnahme am Seminar ist die Bezahlung des vollständigen Seminarpreises erforderlich. Jeder Teilnehmer erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Für die Bezahlung der Seminargebühr bieten wir Ihnen folgende Optionen:

  1. Fristgerechte Bezahlung der vollständigen Seminargebühr nach Erhalt der Rechnung bei Anmeldung von 3 Wochen und kürzer vor Seminarbeginn.
  2. Eine Anzahlung in Höhe von 50% (max. 1.000 EUR) ist dann möglich, wenn die Anmeldung bis 8 Wochen vor Seminarbeginn erfolgt. Die Restzahlung hat bis spätestens 3 Wochen vor Seminarstart zu erfolgen. Hierfür wird keine separate Rechnung gestellt.
  3. Eine monatliche Ratenzahlung ist bei modular aufgebauten Ausbildungen nach einer Anzahlung von 50% (max. 2.000 EUR) des Seminarpreises möglich. Der Restbetrag ist dann in monatlichen Beträgen jeweils zum 1. eines Monats fällig. Die letzte Rate ist vor dem letzten Modul zu begleichen.

Die entsprechende Zahlungsoption bitten wir bei der Anmeldung mit anzugeben. Die Zahlungsfristen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rechnung, sowie unseren AGBs.

Sonstige Fragen

Wo erfahre ich, welches Seminar das richtige für mich ist?
Wertvolle Informationen entnehmen Sie unserem Angebot. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam Ihren Bedarf und finden das richtige Angebot für Sie.

Wie erfahre ich die Termine?
In  unserer Terminübersicht finden Sie die jeweiligen Daten zu unseren Seminaren und Ausbildungen. Termine einzelner Module ersehen Sie zudem auf der Seite der jeweiligen Seminarbeschreibung. 
Registrieren Sie sich einfach zu unserem Newsletter. So informieren wir sie per E-Mail, wenn es neue Seminartermine und Angebote gibt. Selbstverständlich können Sie sich über einen Klick vom Newsletter auch wieder abmelden.

Gibt es auch individuelle Angebote für Unternehmen oder Gruppen?
Ja, die gibt es. Unser gesamtes Leistungssortiment bieten wir auch maßgeschneidert auf Ihre räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Bedürfnisse als Inhouse Seminare an. Auch Online-Seminare sind möglich. Mit dem Ziel eines gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolges empfehlen sich für geschlossene Seminare separate Verträge. In diesen werden in der Regel Leistungsumfang, Vertragsdauer und Nebenabreden geregelt. Speziell bei größerem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Unternehmen, bieten wir individuelle Konditionenmodelle. Weitere Informationen erhalten Sie unter: +49 89 / 34 97 19 73 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kann ich mit der Ausbildung "Fachberater Stress und Burnout (IhK)" mit den Krankenkassen abrechnen?
Unsere Ausbildung entspricht den im Leitfaden für Prävention genannten Kriterien und beinhaltet das anerkannte multimodale Stressbewältigungsprogramm von MILD "Ressourcen- und werteorientierter Umgang mit Stress". Eine Anerkennung der Krankenkassen nach §20 Abs. 1 SGB V ist möglich, sofern Sie als Kursleiter/in die von der Zentralen Prüfstelle Prävention erforderliche Grundqualifikation/en erfüllen. Ab Oktober 2020 gibt es weitere Zusatzqualifikationen, die angerechnet werden können. Diese können Sie im Präventionsleitfaden der Krankenkassen ab S. 78 im Bereich der multimodalen Stressbewältigung nachlesen. Auch sofern Sie die Anforderungen der Prüfstelle nicht erfüllen, ist es möglich, Stressbewältigungskurse anzubieten, jedoch ohne die Zuzahlung der Krankenkassen.

 

 


Fördermöglichkeiten

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